Bedingungen für die Nutzung der Software "Montageprotokoll.de" in Form der Software As As Service (SaaS)

Die Montageprotokoll.de Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (im Folgenden "MP" genannt) betreibt eine Online Plattform, auf der die Software "Montageprotokoll.de" von registrierten Kunden entsprechend den nachfolgenden Regelungen genutzt werden kann. Mit der Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages für die Nutzung der Software gegenüber MP ab. Der Lizenzvertrag kommt erst zustande, wenn MP ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt oder den Kunden – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – freischaltet.

1. Vertragsgegenstand

1. Die Software wird von MP als SaaS betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern eines von MP beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrages für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde erhält an der Software ein Einfaches (nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht entsprechend den nachfolgenden Regelungen. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die an den Kunden zu überlassende Software urheberrechtlich geschützt ist und das urheberrechtliche Verwertungsrecht – soweit es sich nicht um Open Source Software-Komponenten handelt – ausschließlich MP zusteht.

2. Die Software "Montageprotokoll.de" stellt eine Software dar, die es dem Kunden ermöglicht, zentral und über das Internet wesentliche Abläufe im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Küchenmontagen und deren Logistik zu verwalten. Der Datenaustausch erfolgt automatisiert über die Software bzw. einer der Benutzergruppen zur Verfügung gestellte mobile Applikation (App), über die während der Abwicklung von Handwerks- und Dienstleistungsaufträgen Daten in der Software "Montageprotokoll.de" übertragen und erzeugt werden können, die dann zentral zur Verfügung stehen.

3. MP stellt dem Kunden die jeweils aktuelle Version von "Montageprotokoll.de" zur Verfügung, allerdings nur im Hinblick auf die Module, die die Software im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hatte. Soweit in der aktuellen Version zusätzliche Funktionalitäten enthalten sind, kann MP die Nutzung dieser zusätzlichen Funktionalitäten in Form von zusätzlichen Modulen, deren Nutzung gesperrt ist, aber für den Kunden freigeschaltet werden kann, anbieten. MP ist berechtigt, die Nutzung dieser zusätzlichen Module von besonderen Bedingungen, z. B. der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung, abhängig zu machen.

4. Gegenstand dieses Nutzungsvertrages ist die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages aktuelle Version der Software "Montageprotokoll.de".

2. Nutzungsumfang

1. Die Software "Montageprotokoll.de" darf nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken in dem Umfang verwendet werden, der durch das dem Kunden von MP zur Verfügung gestellte Lizenzmodell gewährt wird. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen über das Internet zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung, die mit der Software "Montageprotokoll.de" verbundenen Funktionalitäten, soweit sie in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Version vorhanden waren, vertragsgemäß nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den gegebenenfalls bereitgestellten Infrastrukturleistungen im genutzten Rechenzentrum, erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung durch MP, die zumindest der Textform bedarf.

2. Da die Software "Montageprotokoll.de" ausschließlich auf Servern des durch MP beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software und MP räumt auch keine solche Rechte ein. MP räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte des Kunden zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen sowie die Software "Montageprotokoll.de" für die vertragsgemäßen Zwecke zu nutzen. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung zwischen den Vertragsbeteiligten ist es unzulässig, unberechtigten Dritten, insbesondere solchen Dritten, die keiner von der Software erlaubten Benutzergruppe angehören, die Nutzung der Software "Montageprotokoll.de" zu ermöglichen, insbesondere Unterlizenzen zu vergeben.

Der vertraglich vereinbarte Nutzungsumfang ergibt sich aus diesem Vertrag, seinen Anlagen und den Bedingungen des von MP zur Verfügung gestellten Lizenzmodells. Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch den Kunden oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung an Dritte hat der Kunde MP auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen. Der Anspruch von MP auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt hiervon unberührt.

3. Datenschutz

1. MP wird personenbezogene Daten des Kunden nur in dem Umfang speichern, in welchem dies zur Abwicklung dieses Vertrages notwendig ist und MP wird diese Daten nach Weisung des Kunden löschen, ohne eine solche Weisung wird MP diese Daten spätestens nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist löschen, die 6 Jahre beträgt und die mit dem Ende des Jahres zu laufen beginnt, in dem die jeweilige Auftragserstellung erfolgt ist. Soweit der Kunde bei der Nutzung der Software "Montageprotokoll.de" darüberhinausgehend personenbezogene Daten verwendet, stellt MP im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten (Verschlüsselung etc.) sicher, dass MP keinen Zugriff auf diese Daten hat. Soweit bei der Nutzung der Software "Montageprotokoll.de" durch den Kunden personenbezogene Daten verwendet werden und MP theoretisch Zugriff auf diese Daten haben sollte, gilt folgendes:

2. Soweit MP auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird MP ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. MP wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Entsprechendes gilt für Daten Dritter, die vom Kunden in der Software "Montageprotokoll.de" verwaltet werden.

3. Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne "Herr der Daten" bleibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis sämtlicher von ihm genutzter Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte, ausgegebene Daten) der Alleinberechtigte. MP kontrolliert nicht die rechtlich Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der vom Kunden stammenden Daten. Die Verantwortung insbesondere für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten trägt ausschließlich der Kunde.

4. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Zusammenhang mit diesem Vertrag personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er hierzu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen, berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes MP von Ansprüchen Dritter frei.

5. MP gewährleistet, dass personenbezogene Daten des Kunden und Daten Dritter, die durch den Kunden in der Software "Montageprotokoll.de" verwaltet werden, ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gespeichert werden.

4. Mitwirkungspflichten

1. Der Kunde wird MP bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.

3. Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte und Daten bei der Nutzung der Software "Montageprotokoll.de" einzustellen und keine Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Nutzung der Software "Montageprotokoll.de" zu nutzen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, MP von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software "Montageprotokoll.de" durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen.

5. Vergütung

1. Für die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Software "Montageprotokoll.de" ist im Verhältnis gegenüber MP zur Zahlung der Vergütung verpflichtet: Die Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:

- Monatliche Grundgebühr in Höhe von 19,99€

- Diese wird gutgeschrieben ab einem Volumen von 200 Aufträgen per Anno

- Wenn nach 365 Tagen 200 Aufträge erreicht wurden, wird die Grundgebühr gutgeschrieben (12x19,99€ = 239,88€)

- Diese Verrechnung erfolgt zum Jahresende eines Kalenderjahres. Im Ersten Jahr geschieht die Berechnung Anteilig zur Nutzungszeit. (Beispiel: Erstellung des Portals am 10.Juli 2023 -> Counter läuft ab dem 1.8.23, im Jahr 23 müssen 83 Aufträge erreicht werden und die Grundgebühr 5x19,99€=99,95€ erstattet zu bekommen.

- die Aufträge vom 10. Juli 2023 - 31. Juli 2023 werden berechnet, aber es fällt auf diesen angefangenen Monat keine Grundgebühr an.

- Preis pro Ausliefer- und Montagetermin Küche 6,50€

- Preis pro „reinem“ Ausliefertermin Küche 1,50€

- Preis pro „reinem“ Montagetermin Küche 6,50€

- Preis pro Ausliefer- und Montagetermin sonstige Warengruppe 1,50€

- Preis pro Kundendiensttermin 1,50€

- Preis für Teillieferung zum Ursprungsauftrag 1,50€

- Ein Reklamationstermin zur Montage ist kostenfrei

Wir bieten eine Mengenstaffel für Küchenaufträge gerechnet pro Jahr (365 Tage):

bis 250 Aufträge: 6,50 €

251 - 500 Aufträge: 6,00 €

501 - 750 Aufträge: 5,50 €

751 - 1000 Aufträge: 5,00 €

ab 1001 Aufträgen: 4,50 €

2. Aus datenschutzrechtlichen Gründen findet gemäß Ziffer 3 (1) keine dauerhafte Archivierung statt. Diese ist nur mit einem Einverständnis des Kunden gegen Zahlung einer Archivierungsgebühr möglich. Ab dem 7. Jahr betragen die Kosten pauschal 25 Euro pro Monat und sind jeweils am 6. Kalendertag eines jeden Kalendermonats fällig.

3. Sofern dem Kunden durch MP im Vergleich zu der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Verfügung gestellten Version der Software "Montageprotokoll.de" aktuellere Versionen zur Verfügung stehen, die eine über die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Version hinausgehende Funktionalität aufweisen, ist die Nutzung dieser zusätzlichen Funktionalitäten nur mit ausdrücklicher Zustimmung von MP zulässig. MP ist berechtigt, die Nutzung derartiger zusätzlicher Funktionalitäten von dem Abschluss einer gesonderten Vereinbarung und/oder der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung durch den Kunden abhängig zu machen.

4. Die Vergütungen sind monatlich zur Zahlung fällig, und zwar jeweils am 6. Kalendertag eines jeden Kalendermonats für alle gemäß Ziffer 5 (1) dieser AGB vergütungspflichtigen Auftragserstellungen des jeweils vorangegangenen Kalendermonats.

5. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, Kreditkarte oder Lastschrift. Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethode obliegt MP, insbesondere behält sich MP vor, dem Kunden für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten, beispielsweise zur Absicherung des Kreditrisikos nur Vorkasse. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennt MP die Bankverbindung in der Annahmeerklärung nach Registrierung des Kunden.

6. Laufzeit

1. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Kunden von MP zur Verfügung gestellten Lizenzmodell. Die Laufzeit beginnt mit der Lizenzbuchung.

2. Der Vertrag kann mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.

3. Die Wirksamkeit, der während der Laufzeit dieses Vertrages erfolgten einzelnen Auftragserstellungen bleibt durch eine Kündigung dieses Vertrages unberührt.

4. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung.

7. Gewährleistung

1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung. Die §§ 536b, 536c BGB sind anwendbar. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung des § 536a Abs. 1 BGB, soweit in dieser Vorschrift eine verschuldensunabhängige Haftung vorgesehen ist.

8. Haftung / Schadenersatz

1. MP haftet für Schäden des Nutzers, die durch MP oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, die Folge eines Nichtvorhandenseines einer garantierten Beschaffenheit sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. "Kardinalpflichten") beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Wesentliche Vertragspflichten ("Kardinalpflichten") sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

3. Bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ("Kardinalpflicht") ist die Haftung - soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung beim Einsatz der Software "Montageprotokoll.de" typischerweise gerechnet werden muss.

4. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

5. Für Schäden des Kunden, die auf dem Verlust von Daten beruhen, haftet MP nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung der relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären.

9. Vertraulichkeit

1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Vertragspartei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder eine Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

2. Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen, wenn sie

- dem anderen Vertragspartner bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,

- allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,

- der anderen Vertragspartei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.

3. Die Verpflichtungen gemäß Ziffer 9. dieser AGB bleiben auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

10. Übertragung von Rechten und Pflichten, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

1. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger Zustimmung, die zumindest der Textform bedarf, des jeweils anderen Vertragspartners zulässig. MP ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu beauftragen.

2. Die Aufrechnung mit Forderungen, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

3. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten wegen Forderungen, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

11. Sonstiges

1. Sämtliche vertragsrelevanten Erklärungen oder deren Änderungen erfolgen, soweit gesetzlich nicht die Schriftform vorgeschrieben ist, in elektronischer Form, z.B. über E-Mail oder Benachrichtigungen in einem in der Software "Montageprotokoll.de" implementierten Kommunikationskanal. Die Kontaktinformationen von MP lauten:

Montageprotokoll.de Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Otto-Schmidt-Straße 1

04425 Taucha

Geschäftsführer Felix Weidner

info@montageprotokoll.de

2. Der Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand ist Leipzig, soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht seine Wirksamkeit im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was gewollt war oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt wäre, sofern der Punkt bedacht worden wäre. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzliche zulässige Maß.

4. Mit der Registrierung erklärt der Kunde sein – jederzeit widerrufliches - Einverständnis damit, dass MP unter der vom Kunden angegebenen Adresse, insbesondere der E-Mail-Adresse neben Erklärungen, die einen bereits bestehenden Vertrag betreffen auch über im Zusammenhang mit der bestehenden Lizenz stehende ähnliche Angebote, insbesondere Erweiterungen informiert. Der Kunde kann dieser Einwilligung jederzeit unter Verwendung der in Ziffer 11.1 genannten Kontaktdaten widersprechen.

12. Registrierung

Mit der Registrierung erklärt der Kunde sich mit den vorstehenden Nutzungsbedingungen einverstanden und erkennt diese als bindend für die Nutzung der Software "Montageprotokoll.de" im Falle des Vertragsschlusses an. Für die Verwendung/Speicherung der bei der Registrierung eingegebenen Daten gilt die unter diesem https://www.montageprotokoll.de/datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung.

Stand: September 2022